17.38

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Hilfen in der bisherigen Debatte schon einige Male angesprochen worden sind, vielleicht nochmals ein kurzer Überblick. Wir als Bundesregierung haben ja bisher ein sehr großes Volumen zur Verfügung gestellt, um Arbeitsplätze und Unter­nehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, und zwar von Kurzarbeit, Ga­rantien, Stundungen bis hin zu direkten Hilfen. In Summe sind bisher 28,5 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt worden oder bereits geflossen. Beim Fixkosten­zu­schuss Phase eins und zwei sowie dem Umsatzersatz gemeinsam sind bisher fast 140 000 An­träge mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro von Unternehmen eingebracht worden. Ausbezahlt wurden dabei bereits 1,8 Milliarden Euro.

Eine Analyse des Internationalen Währungsfonds, die in Österreich vom IHS aufgegrif­fen worden ist, hat gezeigt: Österreich hat im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung innerhalb der Europäischen Union das größte Rettungspaket geschnürt, nämlich insgesamt 8 Pro­zent des BIP, das ist doppelt so viel wie der EU-Schnitt von 4 Prozent des BIP. Das kann sich zur Unterstützung der Arbeitsplätze und der Unternehmen wirklich sehen lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sie wissen, der Lockdown hat teilweise verlängert werden müssen, um die Infektions­zahlen weiterhin zu reduzieren. Deswegen haben wir auch den Umsatzersatz in den Dezember hinein verlängert. Die Unternehmen, die weiterhin geschlossen haben müs­sen, werden bis Ende des Jahres 50 Prozent des Umsatzes im Dezember erhalten. Die Beantragung erfolgt, wie schon bewährt, über Finanzonline. Ab 16.12. wird dieser Dezember-Umsatzersatz für die behördlich geschlossenen Betriebe beantragbar sein. Das werden Zusatzkosten von in etwa 1 Milliarde Euro sein.

Der Umsatzersatz kann aber natürlich keine langfristige Maßnahme sein, das ist völlig klar. Als eines von zwei Ländern innerhalb der Europäischen Union bauen wir daher einen Fixkostenzuschuss bis 3 Millionen Euro auf, der de facto eine Verlustabdeckung ist. Der Fixkostenzuschuss bis 800 000 Euro und der Fixkostenzuschuss Phase zwei mit bis zu 3 Millionen Euro stehen dann als Alternative zur Verfügung und bieten eine bessere Unterstützung, als das in den allermeisten anderen europäischen Ländern der Fall ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Trotz eines gewissen Hoffnungsschimmers am Horizont, trotz der Impfung, die hoffent­lich bald auch in Österreich anwendbar sein wird, stehen wir nicht am Ende, sondern mitten in dieser globalen Wirtschafts- und Gesundheitskrise. Es ist daher notwendig, dass viele der bestehenden Maßnahmen und Unterstützungen verlängert werden, bis diese Krise vorüber ist. Wir haben daher ein legistisches Überwinterungspaket geschnürt, um die notwendigen gesetzlichen Änderungen umzusetzen; dieses liegt Ihnen mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor.

Vom Antrag umfasst ist die Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis Ende des Jahres 2021. Mitumfasst ist die Verlän­ge­rung der Steuerbegünstigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den verschie­densten Bereichen, wie etwa bei der Pendlerpauschale und anderen Zulagen. Umfasst ist ebenso die Verlängerung der anstehenden Abgabenstundungen und der Entfall von Vorschreibungen von Anspruchszinsen bis 31. März.

Allein die Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen haben insge­samt ein Volumen von 6,5 Milliarden Euro ausgemacht. Das war wichtig, weil damit auch Liquidität direkt in den Unternehmen verblieben ist.

Die Regierungsfraktionen werden im Zuge der Debatte auch einen Antrag einbringen, um eine adaptierte Rückzahlung möglich zu machen. Bisher hat nämlich die gesetzliche Ratenzahlungskonstruktion vorgesehen, dass eine maximale Gesamtdauer von zwölf Monaten bei einem Zinssatz von 4,5 Prozent über dem Basiszinssatz angesetzt werden muss, um eben die Steuerschulden zurückzuzahlen. Jetzt ändern wir das und verlängern den Rückzahlungszeitraum auf bis zu 36 Monate und reduzieren den Zinssatz auf 2 Prozent über dem Basiszinssatz.

Im Abänderungsantrag ebenso enthalten ist auch die Umsetzung von steuerbefreiten Weihnachtsgutscheinen bis 365 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer. Sie wissen ja, die Weihnachtsfeiern können heuer nicht stattfinden, aber um dennoch die verdiente Anerkennung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vonseiten der Arbeitgeber möglich zu machen, wollen wir diese Maßnahme ergreifen.

Eine weitere Gesetzesinitiative sieht die Novelle des KMU-Förderungsgesetzes sowie des Garantiegesetzes von 1977 vor. Durch diese Änderungen kann der Haftungsrahmen für die so wichtigen Covid-19-Überbrückungsgarantien durch die AWS beziehungsweise die ÖHT über das Jahr hinaus bis Ende Juni 2021 verlängert werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) – Vielen Dank.

Abschließend möchte ich noch kurz auf das COVID-19-Transparenzgesetz eingehen, das ebenfalls heute beschlossen wird. Das Finanzministerium hat schon jetzt die ge­setzlichen Anforderungen zur Berichtspflicht betreffend die Covid-19-Hilfsmaßnahmen zum Teil übererfüllt. Nichtsdestotrotz ist die Regierung bemüht, die Transparenz weiter zu erhöhen, und wir haben uns dabei auch an den Vorschlägen des Budgetdienstes des Parlaments orientiert. In Zukunft wird es daher neben den bereits bestehenden Be­richtspflichten des BMF über Auszahlungen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds an den Budgetausschuss auch eine Berichtspflicht der einzelnen Ressorts im Rahmen der jeweiligen Fachausschüsse geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.45

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.