13.29

Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Su­sanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn einmal bei den Mitgliedern des Gleichbehand­lungsausschusses, in dem wir ja diesen Bericht wirklich umfassend diskutiert haben, für die Zusammenarbeit und für die Ideen, die wir da ausgetauscht haben, bedanken.

Ich möchte als Ministerin, die für die Gleichbehandlungsanwaltschaft und für die Gleich­behandlungskommission verantwortlich zeichnet, auch noch einmal auf den Bericht eingehen und die Fakten nennen. Der Bericht hat das Ziel, den Status quo betreffend den Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt darzustellen – und dieser Weg ist noch ein weiter, wie uns der Bericht zeigt. Der Bericht informiert über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes, über die Gleichbehandlungsanwaltschaft, über die Gleichbehandlungskommission. Ich freue mich einfach, dass dieses so wichtige Thema heute den Weg zu Ihnen ins Plenum gefunden hat.

Der Bericht zeigt uns, dass wir im Berichtszeitraum grundsätzlich schon Schritte gegan­gen sind – das ist gut! –, aber er zeigt uns wie gesagt auch, dass wir noch sehr viel zu tun haben.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat im Berichtszeitraum 4 017 Personen in Diskri­minierungsfragen beraten und unterstützt. Zwei Drittel dieser Anfragen wurden von Frau­en eingebracht, auch das haben wir jetzt schon öfter gehört. Es zeigt uns auch die Be­deutung der Frauenpolitik, was den Kampf gegen Diskriminierung und Sexismus in der Arbeitswelt betrifft.

Eindeutig positiv zu bewerten ist, dass sowohl die Gleichbehandlungsanwaltschaft als auch die Gleichbehandlungskommission in den letzten Jahren ihren Bekanntheitsgrad steigern konnten und dass die Verfahren sehr viel effektiver gestaltet wurden und viel kürzer sind. Dies ist im Sinne der Rechtssicherheit der Betroffenen ganz wichtig und sorgt dafür, dass man Klarheit in Bezug auf seine Fragen bekommt. Ich glaube, das ist ein Weg, den wir – auch zur Stärkung dieser wichtigen Einrichtungen – weitergehen müssen. Die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft haben vorbereitende Sitzungen eingeführt, sie haben neue Aktenverfahren etabliert, sie haben im Vorfeld der Sitzungen Ausschüsse abgehalten. Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei all jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort bedanken, die so hartnäckig daran arbeiten, den Rechtsschutz und den Zugang zur Beschwerdemöglichkeit noch ef­fektiver zu gestalten. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Wie gesagt, der Bericht zeigt uns den großen Handlungsbedarf auf unterschiedlichen Ebenen. Es wurden ja schon viele Beispiele genannt, die auf diesem Weg wichtig sind. Er zeigt uns, dass es keine Einzelmaßnahme, sondern einen ganz breiten strategischen Ansatz und ein Maßnahmenbündel braucht, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Damit es uns gelingt, in der Arbeitswelt gleiche Chancen und Möglichkeiten für Frauen zu etablieren – um hier nur das ganz wichtige Thema der Einkommensgerechtigkeit herauszugreifen, an der wir arbeiten müssen –, müssen wir in allen Ressorts, im Bund, in den Ländern, aber natürlich auch in der Zivilgesellschaft ganz stark am Thema Gleich­berechtigung am Arbeitsmarkt mitwirken. Ich freue mich natürlich auch, dass ich mit Arbeitsminister Kocher eine ganz tolle Arbeitsbasis habe, um an diesem Themengebiet weiterzuarbeiten. Ich freue mich auch auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.32

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Romana Deckenba­cher. – Bitte, Frau Abgeordnete.