19.07

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Es ist ja bezeichnend, dass Sie als für den hier vorliegenden Abänderungs­antrag zuständiger Minister in Ihren Ausführungen die geplante Änderung der Bundes­abgabenordnung im § 323c Abs. 18 in keinster Art und Weise erwähnt haben, handelt es sich doch um eine Änderung des Medizinproduktegesetzes. Da Sie offensichtlich der zuständige Minister sind, frage ich Sie: Was steht denn im § 113a des Medizinprodukte­gesetzes? Den ändern Sie ja jetzt über die Bundesabgabenordnung. (Abg. Belako­witsch: Woher soll er das wissen?) Offenbar wissen Sie es nicht. Das ist schlimm, denn es hat auch ganz fatale Auswirkungen.

Sie ändern mit diesem Gesetzesantrag, den Sie hier vorliegen haben, das Medizinpro­duktegesetz, um den Fehler auszugleichen, den Ihr Bundesminister Faßmann gemacht hat, indem er Tests angekauft hat und behauptet hat, dass sie zur Laienanwendung ge­eignet sind, und diese Tests, die dafür aber nicht zugelassen sind, jetzt trotzdem an Schüler, Eltern und Lehrer verteilt, ohne dass es eine entsprechende rechtliche Grundla­ge dafür gibt.

Jetzt wollen Sie das reparieren, indem Sie sozusagen den Krisenparagraphen 113a im Medizinproduktegesetz aufweichen und festschreiben, dass jeder CE-zertifizierte Test, der für Proben aus dem vorderen Nasenbereich oder ähnliche minimalinvasive Proben­abnahmen geeignet ist, ohne weitere Prüfung, ausschließlich unter Berufung auf die Er­klärung des Herstellers, nicht nur an medizinisches Fachpersonal, sondern auch an Lai­en abgegeben werden darf.

Damit mögen Sie die von Ihnen angeschafften Tests in Zukunft rechtskonform verteilen können, Sie öffnen aber Laienwerbung und Direktvertrieb von qualitativ minderwertigen Tests an die österreichischen Konsumenten, an die österreichischen Bürger Tür und Tor, und das ist strikt abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich will es Ihnen noch einmal verdeutlichen: Bislang ist es so gewesen, dass alle Covid-19-Schnelltests ausschließlich zur Anwendung durch medizinisches Fachpersonal zugelas­sen waren, deshalb natürlich auch nur an entsprechende Personen und mit entsprechen­der Aufklärung weiterverkauft wurden und eine Bewerbung bei Laien gesetzlich nicht möglich war.

Mit den Gesetzesänderungen, die Sie hier planen, kann jeder chinesische Konzern, jede internationale Handelsfirma direkt auf Konsumentenjagd, direkt auf Konsumentenfang durch Werbung beim österreichischen Bürger gehen, und Tests, die gerade einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, aber definitiv weit von den Qualitätsstan­dards entfernt sind, die wir für unser Gesundheitssystem haben wollen, direkt an die österreichischen Konsumenten vertreiben.

Was das Nächste oder die darüber hinausgehende Katastrophe ist: Jetzt haben wir letzte Woche beschlossen, dass unsere Bürger, wenn sie zu Hause den Test zur Selbstanwen­dung durchführen, im Fall eines positiven Ergebnisses sofort die Gesundheitsbehörden informieren müssen und sich in eine 48-stündige Quarantäne begeben müssen. Die Ge­sundheitsbehörden sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung dieses Ergebnisses mittels PCR-Test zu machen und die Kontaktnachverfolgung einzuleiten.

Jetzt überlegen Sie sich einmal, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die Qualitäts­standards und die Sicherheit im Medizinproduktegesetz aushebeln, unsere Bürger der Gefahr aussetzen, dass Sie ihnen qualitativ minderwertige Tests, die nie zur Anwendung durch Laien vorgesehen waren, zukommen lassen, und dann die Gesundheitsbehörden den ganzen Pallawatsch, den Sie da verursachen, alle falsch positiven Ergebnisse aufar­beiten müssen, wenn wir nach Aussagen der Regierung schon jetzt, in dieser normalen Situation, am Limit der Bewältigungsfähigkeit für die Gesundheitsbehörden sind. Das ist schwer fahrlässig, das ist eine Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der österrei­chischen Bevölkerung, steht in überhaupt keinem rechtlichen Zusammenhang zur Bun­desabgabenordnung, sondern ist genau das Gegenteil davon, was sie mit Ihrer Teststra­tegie vorgeblich erreichen wollen. Anstatt die österreichische Bevölkerung zu schützen und ihr Sicherheit zu geben, öffnen Sie Tür und Tor für qualitativ minderwertige Tests, die die Gesundheit und Sicherheit in diesem Land gefährden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann Ihnen nur eines raten: Ziehen Sie diesen Antrag umgehend zurück! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Art und Weise rechtlich halten wird, auch wenn es zeitlich befristet ist. Sie richten viel mehr Schaden an, als Sie damit helfen. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Belakowitsch: Der wird jetzt wieder erklären, was alles ... geht ...!)