20.03

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Ich danke auch für den ausführlichen Bericht betreffend Beauftragungen von Bera­tungsleistungen und Studien im Wirkungsbereich Bundeskanzleramt, Bundesministe­rium für Arbeit, Familie und Jugend, Bundesministerium für europäische und internatio­nale Angelegenheiten und Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2014 bis Mitte 2018. Der Fokus lag auf 2017 bis Mitte 2018. Der Rechnungshof überprüfte insgesamt 24 Vergaben und eine Förde­rung zu Beratungsleistungen und Studien mit einem Vertragsvolumen von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro. Mit einem Volumen von ungefähr 2,9 Millionen Euro entfielen davon 19 auf das Sozialministerium und sechs davon – mit einem Volumen von rund 400 000 Euro – auf das Außenministerium.

Von den 24 vom Rechnungshof überprüften Vergaben erfolgte in zwei Fällen eine Aus­schreibung der Leistung, 22 Aufträge erfolgten formfrei, unmittelbar als Direktvergabe.

Das Sozialministerium führte die überprüften Direktvergaben überwiegend ohne Einho­lung von Vergleichsangeboten durch. Bei zwei Vergaben über 100 000 Euro stützte es sich auf die Ausnahmebestimmung für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen des Bundesvergabegesetzes, obwohl der Auftrag nicht vom Ausnahmetatbestand um­fasst war. Das Außenministerium vergab einen von fünf überprüften Aufträgen ohne Ver­gleichsangebote. Beide Bundesministerien vergaben Aufträge in Einzelfällen mündlich. Nach Ansicht des Rechnungshofes ist eine schriftliche Auftragsvergabe unabdingbar, um Klarheit über den vereinbarten Leistungsinhalt und ‑umfang zu schaffen. Auch bei Leistungsabnahme und Abrechnung zeigten sich Mängel.

Die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden nach meinen Informationen vom Bun­deskanzleramt und von den Ministerien großteils umgesetzt oder befinden sich in Um­setzung.

Interessante Zahlen liefert die Amtssitzstudie – solche Studien werden da auch beauf­tragt –, denn daran erkennt man den enormen Wert der Amtssitze für Österreich. Das hat ein Ausmaß von 19 000 Arbeitsplätzen, insgesamt einen jährlichen Bruttowertschöp­fungseffekt von 1,5 Milliarden Euro und bringt Steuern in der Höhe von 527 Millionen Euro ein.

Österreich kann mit Recht stolz sein, Amtssitzland zu sein. Wir haben damit aber nicht nur eine vorzeigbare Visitenkarte im Ausland, sondern auch eine ökonomisch wertvolle Ressource im Inland.“ – Diese Aussage unseres Außenministers kann ich nur unterstrei­chen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.06

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.