22.22

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Zuseher! Liebe Abgeordnete! Zur Wiedereinführung der Mutterkuhprämie vielleicht vorab für die Zuseher: Mutterkuhhaltung ist die natürlichste Haltungsform, Kälber können bei ihren Müttern bleiben, werden von Mutterkühen gesäugt und kommen später meistens auf die Alm oder können auf der Weide grasen.

Wie so oft gibt es von der ÖVP nur Lippenbekenntnisse und Ankündigungen. (Ruf bei der ÖVP: Geh!) Es wird immer offensichtlicher: Die 18 ÖVP-Abgeordneten aus dem Bau­ernbund können sich nicht durchsetzen. (Ruf bei der ÖVP: Bist du dir sicher?) Immerhin ist die Situation der Mutterkuhhalter seit Jahren verheerend. Wie es Kollege Ries richtig gesagt hat: Es wird immer offensichtlicher. Laut Grünem Bericht erwirtschafteten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Jahr 2019 im Durchschnitt nicht einmal 28 000 Euro im Jahr, bei den Mutterkuhbetrieben waren es noch einmal um 67 Prozent weniger, also 9 225 Euro im Jahr – eine Schande!

Vom In-die-Luftschauen, lieber Bauernbund, wird sich nichts ändern. Wie sollen gerade die Mutterkuhbetriebe ohne Unterstützung überleben? Im Prozess haben wir auch Stel­lungnahmen erhalten, zum Beispiel vom Gesundheitsministerium, das die Wichtigkeit und den Erhalt der gepflegten Kulturlandschaft und die Wichtigkeit der Mutterkuhbetrie­be betont. Auch von der Rinderzucht Austria konnten wir eine Stellungnahme einholen, in der darauf hingewiesen wird, dass in anderen Ländern – zum Beispiel in Spanien, Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn und Tschechien – die Mutterkuhhaltung unterstützt wird. Die Haltungsform, dass die Kälber bei ihren Müttern bleiben, ist für den Erhalt der Kulturlandschaft, für die Strukturen im ländlichen Raum und für den Tourismus enorm wichtig. Mutterkuhhaltung ist auch eine wichtige Wirtschaftsform für die Rindfleischpro­duktion.

Lieber Bauernbund, die Zahlen sagen viel! Die Mutterkühe in Österreich werden immer weniger. Es braucht für diese Wirtschaftsform eine Unterstützung, und Sie sollten Ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen.

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wieder­einführung der Mutterkuhprämie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, alles Erforderliche zur umgehenden Wiedereinführung der 2015“ – vom Bauernbund –„ abgeschafften Mutterkuhprämie zu unternehmen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

22.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Mag. Gerald Hauser, Dipl.-Ing. Gerhard Dei­mek, Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung der Mutterkuhprämie

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats am 20. Jänner 2021 über den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1, 3, 6, 12 und 13, 18 und 19, 33, 35 und 38 sowie über die Bürgerinitia­tiven Nr. 5, 11 und 12, 20, 28 und 30 (604 d.B.) - TOP 16

Die Situation der Mutterkuhhalter spitzt sich zu, laut dem Grünen Bericht 2020 erwirt­schafteten im Jahr 2019 die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Durchschnitt nicht einmal 28.000 Euro im Jahr. Bei den Mutterkuhbetrieben waren es sogar nur 9.225 Euro im Jahr pro Betrieb, das sind 67 % weniger als der Durchschnitt.1

Der Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Krise hat die Situation inzwischen jedoch noch weiter verschärft.

Während die Erträge aus der Tierhaltung sinken, steigt im Gegenzug der Aufwand weiter an. Die Zahl der Mutterkuhbetriebe sinkt jährlich und ohne Förderung kann mit dem Be­triebszweig Mutterkuh auf Dauer kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr überleben. Die diesbezügliche Förderung, die Mutterkuhprämie, wurde aber im Jahr 2015 abgeschafft.

Für viele Betriebe ist die Mutterkuhhaltung unwirtschaftlich geworden. Dabei liegen die Vorteile der Mutterkuhhaltung auf der Hand: Diese Art der Rinderhaltung sichert gesundes und qualitativ hochwertiges Rindfleisch, da man ganz besonders der Forderung der Kon­sumenten nach natürlicher, nachhaltiger und umweltschonender Produktion nachkommt. Weiters wird die heimische Kulturlandschaft gepflegt, da der Großteil der Mutterkühe auf Dauergrünlandbetrieben gehalten und im Berggebiet angesiedelt wird.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Naturschutz, denn bei der Mutterkuhhaltung er­folgt der erste Schnitt zu einem weitaus späteren Zeitpunkt, weshalb Wildtiere Schutz in den Grasbeständen finden. Ohne eine finanzielle Unterstützung, wie es sie in anderen EU-Ländern gibt, können viele Mutterkuhbetriebe nicht überleben.

Die Wiedereinführung der Mutterkuhprämie für alle Rinderrassen, welche als Mutterkühe gehalten werden, ist daher ein wichtiger Schritt zur Stärkung der heimischen Landwirt­schaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, alles Erforderliche zur umgehenden Wiedereinführung der 2015 abgeschafften Mutterkuhprämie zu unternehmen."

1 Grüner Bericht 2020 | Grüner Bericht Österreich (gruenerbericht.at)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. Der Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt – sieben Unterschriften! – und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kollross. – Bitte.