Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bundesminis­ter Kocher! Vielen Dank für die Möglichkeit, Ihnen heute am Beginn des Plenartages Fragen stellen zu dürfen. Wir haben in mehrere Bereichen, die wichtig sind, bereits gesehen, wie sehr uns eigentlich die Pandemie seit einem Jahr herausfordert. Ich möchte gerne den Blick auf die Familien lenken, und dabei insbesondere auf die Eltern, die Kinder in den Schulen und in den Kindergärten haben – die sind ja ganz besonders gefordert worden.

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„In welchem Umfang wurde und wird die Freistellung wegen Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Wir haben die Sonderbetreuungs­zeit seit dem Frühjahr 2020 – das ist die Möglichkeit, Sonderbetreuungszeit zu nehmen, wenn Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen behördlich geschlossen werden. Den Unternehmen werden dann die Kosten erstattet. Insgesamt haben über 6 000 Un­ternehmen Anträge gestellt, das sind 30 000 freigestellte Personen für ungefähr 35 000 betreute Personen. Das ist die Gesamtsumme über diese vier Phasen hinweg, die wir bisher hatten.

Wir haben zwei Modelle – ich glaube, das ist auch wichtig dazuzusagen –: ein An­spruchsmodell und ein Vereinbarungsmodell. Beide sind ungefähr gleich stark nachge­fragt. Durchschnittlich – auch das würde ich gerne ergänzen, weil die Frage letzte Woche im Ausschuss gekommen ist – war die Bearbeitungsdauer der Anträge 26 Tage. Es ging also auch relativ rasch, dass die Zusagen gemacht werden konnten.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Herzlichen Dank für diese Antwort, Herr Minister. Ich denke, dass die Sonderbetreuungszeit ein ganz wichtiges Instrument für die Eltern war, aber natürlich auch für die Betriebe, um rasch helfen zu können.

Als Zusatzfrage zu Ihren Ausführungen, Herr Minister, würde mich jetzt noch inter­essieren, wie bei der Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit das Verhältnis zwi­schen Frauen und Männern war und wie dieser Rechtsanspruch seit November ange­nommen wurde.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

 

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Wir haben uns das auch angesehen, weil uns im Ministerium das natürlich auch selbst interessiert hat. Es hängt ein bisschen von den Phasen ab: In der Phase eins waren es zwei Drittel und ein Drittel: Frauen ungefähr zwei Drittel, Männer ungefähr ein Drittel. Im Durchschnitt waren es 73 Prozent Frauen und 27 Prozent Männer. Das ist im Vergleich zu vielen anderen Maßnahmen im Familienbereich, zum Beispiel der Karenz oder dem Bereich des Pensionssplittings, eine sehr hohe Männerbeteiligung – vielleicht nicht hoch genug, aber sehr hoch. Das ist, glaube ich, erfreulich zu sagen.

Was den Rechtsanspruch betrifft, der seit 1. November besteht, haben wir insgesamt 56 Prozent der Fälle, in denen der Anspruch schlagend geworden ist, und in 44 Prozent der Fälle wurde es zwischen den Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen und Arbeitneh­mern/Arbeit­nehmerinnen vereinbart.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 72/M, stellt Frau Ab­geordnete Heinisch-Hosek. – Bitte sehr.