Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich fragen, ob wir sogleich abstimmen können. Sind die Fraktionen bereit? – Ja.

Dann gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 810 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Magistrats der Stadt Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen einer Übertretung gemäß § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht.“

Ich bitte die Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein ent­sprechendes Zeichen der Zustimmung. (Rufe bei der FPÖ – in Richtung der sich, ebenso wie die Abgeordneten der ÖVP, von ihren Sitzen erhebenden Abgeordneten der Grü­nen –: Schande! Schande! Schämt euch!) – Das ist die Mehrheit, damit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.