142/PET XXVII. GP

Eingebracht am 21.03.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

Michael Bernhard

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament, 1017 Wien, Österreich

                               Wien , am 21.03.2024                    

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Retten wir die Freiräume an unseren Flüssen:
Baustopp für das Geländer auf der Innmauer!

Seitens der Einbringerr:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Der Inn und die Ufermauer sind im Eigentum der Republik Österreich.
Die Bundeswasserbauverwaltung ist zuständig. Wasserrechtsgesetz 1959, § 4 Abs.2

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von Bürger:innen 10968 unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.


Retten wir die Freiräume an unseren Flüssen:
Baustopp für das Geländer auf der Innmauer!

 



Der Inn und die Ufermauer sind im Eigentum der Republik Österreich.

Die Bundeswasserbauverwaltung ist zuständig und liegt im Ressort von Herrn BM Totschnig.

 

Laut WRG, Wasserrechtsgesetz 1959, § 4 Abs.2, dient das öffentliche Wassergut unter Bedachtnahme auf den Gemeingebrauch (§ 8) lit.e auch der Erholung der Bevölkerung. Und genau dieser Erholungsraum wird gerade durch die geplante Anbringung eines Geländers auf der Innmauer im Bereich der so genannten Franz-Gschnitzer-Promenade in Innsbruck, für immer zerstört. Das müssen wir verhindern.

 

 

Vorgeschichte:

Im März 2023 hat sich ein Abdeckstein an der Innmauer im Bereich der Franz-Gschnitzer-Promenade in Innsbruck, die auf Basis der wasserrechtlichen Bewilligung vom 3.7.1973 von der Bundeswasserbauverwaltung (Republik Österreich) zum Zwecke des Hochwasserschutzes errichtet wurde, gelöst und ist in den Inn gefallen.

Anschließend wurde die Abteilung Wasserwirtschaft des Landes, im Auftrag des Bundes, mit der Stadt Innsbruck tätig, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Dieser sah vor, dass der Weg, der sich aktuell ca. 60 cm unterhalb der Oberkante von der Mauer befindet und von der Mauer durch einen Grünstreifen von ca. 50 cm abgetrennt ist, an die Mauer herangeführt und auf das Niveau der Mauerkante angehoben werden soll. Anschließend sollte auf der Mauer ein 100 cm hohes Absturzgitter in Form eines Geländers angebracht werden. Diese Sanierungsmaßnahmen wurden vom Bundesministerium für Landwirtschaft am 02.06.23. genehmigt.

 

Als die Bauarbeiten im Herbst 2024 in Innsbruck begannen, wurde der Bevölkerung sofort klar, dass hier gerade ein wichtiger Lebens- und Freiraum für immer zerstört wird.

War doch die Mauer als Sitzgelegenheit und konsumfreier Raum ein sehr beliebter Treffpunkt in der Stadt. Daraufhin haben die JUNOS eine Petition gestartet, welche einen sofortigen BAUSTOPP des Geländers gefordert hat. Diese Petition wurde von fast 11.000 Personen innerhalb kürzester Zeit unterzeichnet.

 

 

 

 

Für die Renovierung, Nutzung, Errichtung von Ufermauer bzw. Hochwasserschutzmauern im Einklang mit dem WRG gibt es bis heute keine einheitliches Regelwerk. Weshalb man sich diverser Richtlinien und Verordnungen bedient. Aktuell werden die RVS vom 15.04.21, Teile des ABGb bzgl. Wegesicherung und OIB Richtlinien zur Absturzsicherung bei Gebäuden herangezogen, um sich einer geeigneten Maßnahme anzunähern.

 

Wenn auf der Innmauer, in diesem Bereich, ein Geländer angebracht wird, werden weitere Verbauungen an diversen Flüssen in ganz Österreich folgen. Und das ist nicht im Interesse der Bevölkerung. Schutzmaßnahmen ja, aber nicht in diesem übertriebenen Ausmaß!

 

Andere Länder, wie die Schweiz, Deutschland oder Italien sind hier um vieles fortschrittlicher und zeigen, wie Hochwasserschutz im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung funktioniert. In Österreich hingegen behindert, wenn nicht sogar verunmöglicht der Hochwasserschutz praktisch jegliche Entwicklung an den Flussufern oder über die Flüsse hinweg, wie zb. Terrassenbauten.

Es braucht endlich ein Regelwerk und Ausnahmen im Bezug auf Gefahrenabschätzung und Eigenverantwortung, wie wir mit Flussverbauungen, im Sinne des Hochwasserschutzes in Verbindung mit dem Bedürfnis der Menschen, die Flüsse nutzen zu wollen, in Zukunft umgehen und damit Kommunen oder die Republik vor überbordenden Haftungsansprüchen schützen.

 

Wir ersuchen daher den Nationalrat, sich mit dem Thema Hochwasserschutzverbauungen & Flussnutzungen durch die Bevölkerung zu Erholungszwecken zu beschäftigen und gesetzgeberisch tätig zu werden, um diese beiden Interessen in Zukunft sinnvoll zu verbinden.