24/PET XXVII. GP
Eingebracht am 18.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
Andreas Kollross
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
_______Trumau, am 17.06.2020____
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Aufstockung der Bundesfördermittel für gemeinnützige Jugendherbergen im Rahmen des Bundes- Jugendförderungsgesetzes
Jugendförderungsgesetzes
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Bundes-Jugendförderungsgesetz
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von / BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
PETITION
Wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Vereine &
Erhöhung der Fördermittel im Rahmen des Bundesjugendförderungsgesetzes
Die Österreichische Jugendherbergen stehen für ein gemeinnütziges Übernachtungsangebot für Gruppen, Schulen, Familien und Vereine in Österreich. Diese sind weit mehr als ein Ort für günstige Übernachtungen - die Jugendherberge inspiriert seit genau 111 Jahren als ein Ort der Verständigung, des kulturellen Austauschs und der Wertschätzung gegenüber anderen und der Natur.
Doch genau diese weltweite Idee der gemeinnützigen Jugendherbergen steht vor der größten Herausforderung in ihrer Geschichte. Die Auswirkungen der Corona-Krise sind dramatisch: allein auf Bundesebene rechnet der österreichische Jugendherbergsring mit einem uneinbringlichen Verlust von 80.000, - Euro durch entgangene Mitgliedsbeiträge. In den Bundesländern sorgt eine noch nie dagewesene Stornierungswelle für einen finanziellen Schaden von 5.440.701,68 Euro allein bis Ende Juni.
Da ein großer Teil der Einnahmen auf Schulgruppen im Schuljahr 2019/2020 zurückzuführen gewesen wären, sind diese Summen nicht wiedereinholbar. Und auch nach der erlaubten Wiedereröffnung sehen sich die Jugendherbergen mit großen Herausforderungen konfrontiert, u.a. stehen Fragen zu Reiseverhalten und geplanten Auflagen für Beherbergungsbetriebe im Raum. Durch die zurückgezahlten Anzahlungen und die ausbleibenden Aufenthalte wird die Liquidität immer mehr zu einem Problem.
Die Jugendherbergen beschäftigen in dieser Situation weiterhin 370 MitarbeiterInnen. Trotz der aktiven Kurzarbeit müssen die Löhne und Gehälter dennoch 90 Tage vorfinanziert werden, bis das AMS die Ausfallsstunden erstattet.
Garantien und
Überbrückungskredite zur Sicherung der Liquidität
schließen Vereine dezidiert
aus und Kredite an sich sind mit persönlichen Haftungen der ehrenamtlichen
Funktionärlnnen verknüpft und hängen vom guten Willen der Banken
ab, welcher bei vielen Banken nicht
erkennbar ist. Trotzdem bekommen die Jugendherbergsorganisationen seit 2011 keinerlei Fördermittel
zugesprochen. Die österreichischen Jugendherbergen haben dies zur
Kenntnis nehmen müssen und versucht auch ohne Bundesmittel weiter den
Betrieb aufrechtzuerhalten. In dieser Ausnahmesituation geht das nun nicht
mehr.
Konsequenzen ohne Hilfsmaßnahmen:
1. Je länger der wirtschaftliche Stillstand anhält, desto größer ist die Gefahr, dass Betriebe für immer geschlossen bleiben müssen.
2. Kleinere Jugendherbergen und Landesorganisationen können aufgrund der Bettenkapazität und der sozialen Preise naturgemäß keine Rücklagen aufbauen (schon gar nicht für eine Ausnahmesituation wie diese) - ohne Hilfe wird diesen Betrieben in den nächsten Wochen das Geld ausgehen und eine Insolvenz wird unvermeidlich.
3. Auch die Landesorganisationen mit größeren Kapazitäten können nicht ewig in diesem Krisenmodus weitermachen und wenn die Reisebeschränkungen, Schulveranstaltungsverbote und die gesundheitlichen Restriktionen im Betrieb bis zum Herbst aufrechtbleiben, droht auch hier Insolvenzgefahr
4. Bei einer Insolvenz der Jugendherbergen werden:
a.
über 370 Jobs in ganz Österreich vernichtet, wobei viele MitarbeiterInnen mit
teils benachteiligenden Faktoren wie Beeinträchtigungen oder hoher
Altersstruktur einen fairen und sozialen Arbeitgeber verlieren würden
b.
die Schulen keinen sozialen Tourismusanbieter mehr vorfinden, wo sie
ihre Schulveranstaltungen zu kostengünstigen Konditionen und einem fairen
Preis-Leistungsverhältnis abhalten können
c.
die Regionen und Gemeinden einen sozialen Tourismusanbieter zur
Stärkung der Diversifikation des Angebots verlieren
d. knapp 575.000 Nächtigungen pro Jahr in der regionalen Wertschöpfung verloren gehen und
e. regionale Lieferanten wie Lebensmittelhändler, Bäcker,
Handwerksbetriebe usw. Aufträge verlieren und eine wirtschaftliche Ansteckung erfahren.
Wir fordern daher:
• Eine Aufstockung und laufende Valorisierung, der Bundesfördermittel im Rahmen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes, da seit nahezu 20 Jahren keine Anpassung mehr vorgenommen wurde, was einem Wertverlust von 40% entspricht.
• Die Aufnahme der Jugendherbergsorganisationen gemäß §7 des BundesJugendendförderungs- Gesetzes in die Fördermaßnahmen.
• Die Abgeltung des Einnahmenentfalls aufgrund der behördlichen Schließungen.