68/PET XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

                                                                                                                                                                                                                                            Abgeordnete/r zum Nationalrat

                                                                                               Kainz Alois

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

 

                                                                                                                    Wien , am 6. Juli 2021

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend            Schluss mit dem Verstecken der Herkunftskennzeichnung

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Herkunftskennzeichnungen sind bundesweit einheitlich geregelt

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von         /          BürgerInnen unterstützt.                                          Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir                     mit freundlichen Grüßen

 

Anlage

 

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

 

Abg. Z. NR Alois Kainz

 

Parlamentarische Petition:

„Schluss mit dem Verstecken der Herkunftskennzeichnung“

Immer mehr Menschen wollen wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen und ob sie umweltfreundlich und gentechnikfrei hergestellt wurden. Eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung ist derzeit nur bei bestimmten Lebensmitteln vorgeschrieben, wie etwa bei Frischobst und Frischgemüse, Eiern und verpacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Bei Fischen und Fischereierzeugnissen muss   das Fanggebiet angegeben sein, wenn im Meer gefischt wurde. Bei Olivenöl, Honig und bei allen Bio-Produkten, wenn diese mit dem EU-Bio-Siegel versehen sind               bedarf es ebenfalls einer Herkunftsbezeichnung.

Viele frische Produkte in unserem heimischen Supermärkten, wie etwa zuletzt der Skandal über die ägyptischen Kartoffeln gezeigt hat, stammen aber gar nicht aus Österreich. Zwar gibt es gerade bei den frischen Produkten auch eine Herkunftsbezeichnung, die 2011 beschlossene Schriftgröße ist dabei aber oftmals so winzig, dass sie gar nicht auf den ersten Blick gefunden werden kann. Insbesondere auf kleinen Etiketten ist die Herkunftskennzeichnung praktisch für viele Österreicherinnen und Österreicher überhaupt nicht erkennbar.

Kritik an der herrschenden Praxis übt auch der Verein für Konsumenteninformation: Gerade weil Konsumentinnen und Konsumenten Lebensmittel österreichischen Ursprungs bevorzugen, bemühen sich Hersteller und Handel, den Produkten einen möglichst heimischen Anstrich zu geben. Gerne werden dazu rot-weiß-rote Herzchen und Flaggen groß auf der Verpackung abgebildet, um dann den Hinweis, dass die Hauptzutaten nicht aus Österreich stammen in der Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern möglichst gut zu „verstecken“. Ebenfalls gerne verwendet werden Werbeaussagen wie „beliebtestes (Produktart) in Österreich“, „abgefüllt in                Österreich“ oder „verpackt in Österreich“. Botschaften, die nichts über die Herkunft  der verwendeten Zutaten aussagen und auch keine verpflichtende Herkunftsangabe zur Folge haben. - Quelle: https://bit.ly/3gvgpew

 

Um ein schnelles und einfaches Erkennen der Herkunft zu gewährleisten, bedarf es daher dringend einer allgemein einzuhaltenden größeren Mindestschriftgröße der Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln. Diese soll dabei so gewählt werden,    dass auf den ersten Blick erkennbar ist, woher das Produkt stammt.

In Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stellt die Petition folgende                       Forderungen:

      Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, gemeinsam ein Konzept für die Mindestschriftgröße der Herkunftskennzeichnung auf Lebensmittel zu erarbeiten, um eine tatsächliche Erkennbarkeit der Herkunftskennzeichnung zu gewährleisten.

      Die Bundesregierung, vor allem die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die klar ersichtliche Herkunftskennzeichnungen sicherstellt.

      Die Mindestschriftgröße der Herkunftskennzeichnung soll so gewählt werden, dass auf den ersten Blick erkennbar ist, woher ein Produkt tatsächlich stammt.