Novellen des Bundesfinanzgesetzes 2021 und des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021 2024 sowie Österreichisches Stabilitätsprogramm 2020-2024
Die budgetären Rahmenbedingungen haben sich seit dem Budgetbeschluss im Herbst 2020 geändert und Novellen des bestehenden Bundesfinanzgesetzes 2021 und des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021‑2024 erforderlich gemacht. In dieser Analyse werden die wesentlichen Änderungen erläutert, die gesamtstaatliche Entwicklung in der Planungsperiode wird auf Grundlage des Österreichischen Stabilitätsprogramms 2020‑2024 dargestellt.
Nationales Reformprogramm 2021 und Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026
Der Ablauf des Europäischen Semesters im Jahr 2021 wurde adaptiert, um die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie zu berücksichtigen und dieses mit den Prozessen zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) abzustimmen. Das vorgelegte Nationale Reformprogramm 2021 beinhaltet Maßnahmen der nationalen Reform- und Investitionsagenda, in die der nationale Aufbau- und Resilienzplan (ARP) eingebettet ist. Die Analyse des Budgetdienstes gibt einen Überblick über das Nationale Reformprogramm und den ARP sowie eine Gesamteinschätzung zu den vorgelegten Dokumenten.
Änderung des Investitionsprämiengesetzes und des diesbezüglichen Vorbelastungsgesetzes
Anträge für die Investitionsprämie waren bis zum 28. Februar 2021 möglich. Weil das eingegangene Antragsvolumen mit 7,8 Mrd. EUR die derzeit maximal vorgesehenen Mittel von 3 Mrd. EUR übersteigt, ist für die Genehmigung aller Anträge eine Erhöhung der Mittel notwendig. Laut den Erläuterungen zum aktuellen Initiativantrag wird von einem effektiven Liquiditätsbedarf iHv 5 Mrd. EUR ausgegangen.
Änderung des KMU-Förderungsgesetzes hinsichtlich Schutzschirm für Veranstaltungen
Mit der Novelle des KMU‑Förderungsgesetzes soll der Einzelhaftungsrahmen für die Übernahme von Haftungen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen von 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR an Kapital zuzüglich Zinsen angehoben werden. Diese Maßnahme soll mit einer Sunsetklausel versehen werden und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die unterstützten Veranstaltungen und Kongresse sind bis zum 31. Dezember 2022 durchzuführen.
BD - Änderung des KMU-Förderungsgesetzes hinsichtlich Schutzschirm für Veranstaltungen / PDF, 321 KB
Budgetvollzug Jänner bis März 2021 und COVID-19-Berichterstattung
Von Jänner bis März 2021 waren die Einzahlungen mit 17,23 Mrd. EUR um 2,13 Mrd. EUR bzw. 11,0 % niedriger als im Vergleichszeitraum 2020. Die Auszahlungen lagen hingegen mit 24,04 Mrd. EUR um 5,54 Mrd. EUR bzw. 30,0 % über dem Vorjahreswert. Zu einem Anstieg kam es insbesondere durch Kurzarbeitsbeihilfen und die gestiegene Arbeitslosigkeit sowie Auszahlungen zur COVID‑19-Krisenbewältigung an die COFAG und die Gemeinden gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2020.
BD - Budgetvollzug Jänner bis März 2021 und COVID-19-Berichterstattung / PDF, 1406 KB
Eigenmittelbeschluss 2021
Die Ausgaben der Europäische Kommission werden größtenteils durch Beiträge der EU-Mitgliedstaaten (Eigenmittel) finanziert. Die vorliegende Regierungsvorlage dient der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses 2021, der Bestimmungen über das System der Eigenmittel für die Periode des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 regelt. Wesentliche Anpassungen umfassen die Anhebung der regulären Obergrenze für die jährlich zulässigen Zahlungen aus dem EU-Haushalt von 1,2 % auf 1,4 % der Bruttonationaleinkommen, eine zusätzliche Erhöhung der Obergrenze um 0,6 % der Bruttonationaleinkommen zur Besicherung der Verpflichtungen aus den Schuldaufnahmen zur Finanzierung des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ sowie die Einführung einer neuen Eigenmittelkategorie (Plastik-Eigenmittel).
BD - Eigenmittelbeschluss 2021 / PDF, 757 KB
BD - Eigenmittelbeschluss 2021 (barrierefreie Version) / PDF, 346 KB
Übereinkommen zur Änderung des ESM-Vertrages
Mit zwei Übereinkommen soll eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) umgesetzt werden. Der ESM soll die gemeinsame Letztsicherung bei der Abwicklung von Banken in der Europäischen Bankenunion übernehmen, falls die Mittel des Einheitlichen Abwicklungsfonds nicht ausreichen. Außerdem sollen alle Euro-Länder ab dem Jahr 2022 Umschuldungsklauseln mit einstufiger Aggregation in ihre Staatsanleihen aufnehmen und die Bedingungen für die Gewährung vorsorglicher Finanzhilfen durch den ESM werden präzisiert. Diese Übereinkommen haben gesetzesändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedürfen daher der Genehmigung des Nationalrates.
BD - Übereinkommen zur Änderung des ESM-Vertrages / PDF, 314 KB
BD - Übereinkommen zur Änderung des ESM-Vertrages (barrierefreie Version) / PDF, 123 KB
Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 1. Quartal 2021
Die Analyse des Budgetdienstes gibt einen Überblick über die Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums, die Finanzhilfen an die einzelnen Programmländer mit Stichtag 31. März 2021 sowie die wirtschaftliche Lage der Länder anhand der Kennzahlen aus der Winterprognose 2021 der Europäischen Kommission vom 11. Februar 2021 und der Herbstprognose 2020 vom 5. November 2020.
BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 1. Quartal 2021 / PDF, 1501 KB
Detailanalysen zu den Untergliederungen 11-Inneres und 18-Fremdenwesen sowie zur Untergliederung 13-Justiz
Die Detailanalysen umfassen die für die angeführten Untergliederungen im Bericht zur Wirkungsorientierung 2019, im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2019, im Förderungsbericht 2019 und im Bericht zu den Ergebnissen des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zum Stichtag 30. September 2020 enthaltenen Angaben und Informationen.
BD - UG 13-Justiz_Wirkungsorientierung, WFA, Förderungen und Beteiligungen / PDF, 1350 KB



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