Novellen des Bundesfinanzgesetzes 2022 und des Bundesfinanzrahmengesetzes 2022-2025
Die budgetären Rahmenbedingungen haben sich seit dem Budgetbeschluss im Herbst 2021 geändert und machen Novellen des Bundesfinanzgesetzes 2022 und des Bundesfinanzrahmengesetzes 2022‑2025 erforderlich. Die BFG‑Novelle sieht für 2022 gegenüber der bisherigen Budgetplanung einen Anstieg der Auszahlungen um 4,9 Mrd. EUR und einen Rückgang der Einzahlungen um 1,6 Mrd. EUR vor. Dadurch verschlechtert sich der Nettofinanzierungssaldo auf ‑19,1 Mrd. EUR. Für die Jahre 2023 bis 2025 werden hingegen günstigere Ergebnisse erwartet. In dieser Analyse werden die wesentlichen Änderungen erläutert und die gesamtstaatliche Entwicklung auf Grundlage des Österreichischen Stabilitätsprogramms 2021‑2025 dargestellt.
Maßnahmenpakete zum Teuerungsausgleich
Vor dem Hintergrund der steigenden Inflationsraten hat die Bundesregierung bisher zwei Maßnahmenpakete zum Teuerungsausgleich vorgelegt. Die Analyse des Budgetdienstes stellt die finanziellen Auswirkungen der beiden Maßnahmenpakete dar und analysiert deren Verteilungswirkungen auf Haushaltsebene.
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Europäisches Semester 2022 und Aufbau- und Resilienzfazilität
Die Information gibt einen Überblick über den Stand und weiteren Ablauf des Europäischen Semesters 2022. Eigene Abschnitte beschreiben den Umsetzungsstand der Aufbau- und Resilienzpläne sowie die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen haushaltspolitischen Leitlinien für 2023. Diese sollen im Mai auf Basis der Frühjahrsprognose aktualisiert werden, um die veränderte wirtschaftliche Lage aufgrund der jüngsten Entwicklungen zu berücksichtigen. Weiters wird über den laufenden Konsultationsprozess zur Überarbeitung der EU‑Fiskalregeln informiert.
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Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2021 und COVID-19-Berichterstattung
Die Analyse behandelt die Entwicklung des Bundeshaushalts im Jahr 2021. Die besser als erwartete Konjunkturentwicklung führte insbesondere zu höheren Einzahlungen. Im Gesamtjahr 2021 waren die Einzahlungen mit 86,0 Mrd. EUR um 13,5 Mrd. EUR höher als budgetiert und um 12,4 Mrd. EUR höher als 2020. Die weiterhin von der COVID‑19-Krise geprägten Auszahlungen waren mit 104,0 Mrd. EUR um 0,7 Mrd. EUR höher als im BVA 2021 budgetiert. Sie stiegen damit im Vergleich zum Jahr 2020 noch einmal um 7,9 Mrd. EUR an. Der Nettofinanzierungssaldo war im Jahr 2021 mit ‑18,0 Mrd. EUR um 12,8 Mrd. EUR günstiger als budgetiert. Im Vergleich zum Jahr 2020 kam es ebenfalls zu einer Verbesserung (+4,5 Mrd. EUR).
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Förderungsbericht 2020
Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2020 auf rd. 35,25 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen stiegen damit gegenüber dem Jahr 2019 um rd. 11,61 Mrd. EUR bzw. 49,1 % an. Dieser Anstieg ist zur Gänze auf die zusätzlichen direkten Förderungen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise zurückzuführen. Im angeführten Gesamtförderungsvolumen nicht enthalten sind die Krisenbewältigungsmaßnahmen (Steuererleichterungen) im Bereich der indirekten Förderungen. Die Analyse umfasst auch einen Ausblick auf die Förderungen in den Jahren 2021 und 2022, eine Darstellung in der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die Entwicklungen im Bereich der Transparenzdatenbank sowie Hinweise zur Weiterentwicklung des Förderungssystems und des Förderungsberichts.
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Finanzschulden und Währungstauschverträge im Finanzjahr 2021
Die bereinigten Finanzschulden des Bundes stiegen im Jahr 2021 um 15,6 Mrd. EUR bzw. 6,6 % auf 253,6 Mrd. EUR an. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Finanzschulden des Bundes stieg gegenüber 2020 um rd. 0,5 Jahre an und lag Ende 2021 bei 10,6 Jahren. Gleichzeitig sank die durchschnittliche Effektivverzinsung weiter um 0,30 %‑Punkte auf 1,17 %. Im Jahr 2021 nahm der Bund Finanzschulden iHv 54,6 Mrd. EUR neu auf, von denen mehr als zwei Drittel zur Tilgung auslaufender Finanzschulden benötigt wurden. Wie bereits 2019 und 2020 konnten die Neuaufnahmen im Jahr 2021 zu einer im Gesamtdurchschnitt negativen Effektivverzinsung getätigt werden (‑0,34 %).
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Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2021
Die Gesamthaftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2021 insgesamt rd. 100,5 Mrd. EUR und verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mrd. EUR (-0,9 %). Der Rückgang des Haftungsstandes 2021 um 1,7 Mrd. EUR ist vor allem auf die Bundeshaftungen für den Infrastrukturbereich (ÖBB‑Infrastruktur AG, EUROFIMA und ASFINAG) zurückzuführen. Ein Anstieg erfolgte hingegen bei den Haftungen für Leihgaben an Bundesmuseen iHv 1,3 Mrd. EUR. Die COVID‑19-Haftungen stiegen gegenüber dem Vorjahr nur leicht um 247,2 Mio. EUR bzw. 4,7 %. Die Neuübernahmen 2021 betrugen 23,0 Mrd. EUR, was gegenüber 2020 einem Rückgang um 7,5 Mrd. EUR vor allem bei den COVID‑19-Haftungen entspricht.
BD - Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2021 / PDF, 855 KB
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Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 4. Quartal 2021
Die Analyse des Budgetdienstes gibt einen Überblick über die Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums und die Finanzhilfen an die einzelnen Programmländer mit Stichtag 31. Dezember 2021. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kennzahlen aus der Winterprognose 2022 der Europäischen Kommission vom 10. Februar 2022 und der Herbstprognose 2021 vom 11. November 2021 dargestellt. Die Analyse umfasst auch einzelne Maßnahmen auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (Europäischer Garantiefonds, SURE-Instrument).
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Detailanalysen zu den Untergliederungen des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Die Detailanalysen umfassen die für die angeführten Untergliederungen im Bericht zur Wirkungsorientierung 2020, im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020, im Förderungsbericht 2020, in den Berichten zu den Ergebnissen des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zum 31. März und zum 30. September 2021 sowie im Beteiligungsbericht 2022 enthaltenen Angaben und Informationen.