Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 189 c Buchstabe b Unterabsatz 1 des EG-Vertrags zum gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 8. Dezember 1995 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über die Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (kodifizierte Fassung) (1361/EU XX.GP)

RAT: 4286/96 LIMITE
05.02.1996
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 189 c Buchstabe b Unterabsatz 1 des EG-Vertrags zum gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 8. Dezember 1995 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über die Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (kodifizierte Fassung)

Eingelangt am 05.02.1996, Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (EU-Koordinationsstelle)

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Dok.Nr.
Betreff
COM: SEK (95) 2300
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Dok.Nr.
Betreff
RAT: 10275/95 Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. /95 des Rates vom 7. Dezember 1995 im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie 95/.../EG des Rates über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (5092/EU XX.GP)
RAT: 10798/95
RAT: 9373/90
COM: SEK (90) 1864
RAT: 11505/93
COM: KOM (93) 586
RAT: 4286/96 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 189 c Buchstabe b Unterabsatz 1 des EG-Vertrags zum gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 8. Dezember 1995 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über die Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (kodifizierte Fassung) (1361/EU XX.GP)
COM: SEK (95) 2300
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Code Sachgebiet
TRANS 2 Verkehr (Allgemein)
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Thema
Verkehr
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
30.04.1996 RAT: 6291/96 EUB
Annahme - in den Sprachen der Gemeinschaft - der Richtlinie des Rates über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (5979/EU XX.GP)
05.02.1996 RAT: 4286/96 EUB
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 189 c Buchstabe b Unterabsatz 1 des EG-Vertrags zum gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 8. Dezember 1995 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über die Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (kodifizierte Fassung) (1361/EU XX.GP)