Verordnung (EG) Nr. /98 des Rates vom ... über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise
(50939/EU XX.GP)
RAT: 9516/98 LIMITE 03.07.1998 deutsch
EU-V: Verordnungsentwürfe
Verordnung (EG) Nr. /98 des Rates vom ... über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise
Eingelangt am 03.07.1998, Bundesministerium für Finanzen (110518/12-Pr.4/98)
RAT: 9516/98
Interinstitutionelle Zahl
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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