Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)(kodifizierte Fassung) (74909/EU XX.GP)

RAT: 11260/99 LIMITE
05.10.1999
deutsch

EU-V: Richtlinienentwürfe

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)(kodifizierte Fassung)

Eingelangt am 05.10.1999, Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19.204/18-12/99)

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Dok.Nr.
Betreff
COM: KOM (1999) 432 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (74413/EU XX.GP)
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Interinstitutionelle Zahl
Link
99/0188 COD
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Code Sachgebiet
CODIF 21 Kodifizierung
SOC 316 Sozialfragen
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
13.07.2000 RAT: 9396/00 EUB
Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (kodifizierte Fassung der Richtlinie 90/679/EWG) (14732/EU XXI.GP)