Auslegung des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft und der dazugehörigen Gemeinschaftsliste; Möglichkeit der Verwendung von Restmengen von jährlichen und endgültigen Verpflichtungsniveaus bezüglich der Ausgaben für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse, um entsprechende Ausgaben in den Fällen, in denen diese Erzeugnisse in Verarbeitungserzeugnisse eingegangen sind und die Obergrenze für verarbeitete Erzeugnisse für das betreffende Jahr bereits erreicht ist, einbeziehen zu können (9299/EU XXI.GP)

RAT: 6730/00 LIMITE
11.04.2000
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Auslegung des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft und der dazugehörigen Gemeinschaftsliste; Möglichkeit der Verwendung von Restmengen von jährlichen und endgültigen Verpflichtungsniveaus bezüglich der Ausgaben für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse, um entsprechende Ausgaben in den Fällen, in denen diese Erzeugnisse in Verarbeitungserzeugnisse eingegangen sind und die Obergrenze für verarbeitete Erzeugnisse für das betreffende Jahr bereits erreicht ist, einbeziehen zu können

Eingelangt am 11.04.2000, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (32.237/04-III/2/00)

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Code Sachgebiet
JUR 72 Rechtsfragen
AGRI 23 Allgemeine Agrarpolitik
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