EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse
Auslegung des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft und der dazugehörigen Gemeinschaftsliste; Möglichkeit der Verwendung von Restmengen von jährlichen und endgültigen Verpflichtungsniveaus bezüglich der Ausgaben für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse, um entsprechende Ausgaben in den Fällen, in denen diese Erzeugnisse in Verarbeitungserzeugnisse eingegangen sind und die Obergrenze für verarbeitete Erzeugnisse für das betreffende Jahr bereits erreicht ist, einbeziehen zu können
Eingelangt am 11.04.2000, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (32.237/04-III/2/00)
- RAT: 6730/00
Code | Sachgebiet |
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JUR 72 | Rechtsfragen |
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