Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 EG-Vertrag zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur dreiundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend - k/e/f - eingestufte Stoffe) (58175/EU XXI.GP)

RAT: 10076/02
19.06.2002
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 EG-Vertrag zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur dreiundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend - k/e/f - eingestufte Stoffe)

Eingelangt am 19.06.2002, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

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Dok.Nr.
Betreff
COM: SEK (2002) 619
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Interinstitutionelle Zahl
Link
2001/0110 COD
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Code Sachgebiet
ENT 91 Technische Handelshemmnisse
ENV 335 Umwelt
CODEC 780 Mitentscheidungsverfahren
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