Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2005 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den zehn neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Monaten nach dem Beitritt auf ihren Dienstposten verbleiben, anwendbar sind. - Annahme im Wege des schriftlichen Verfahrens (69376/EU XXII.GP)

RAT: CM 821/06
02.03.2006
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2005 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den zehn neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Monaten nach dem Beitritt auf ihren Dienstposten verbleiben, anwendbar sind. - Annahme im Wege des schriftlichen Verfahrens

Eingelangt am 02.03.2006, Bundesministerium für Finanzen

 Aufklappen
 Aufklappen
 Aufklappen