Mit Gründen versehene Stellungnahme gemäß Artikel 226 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gerichtet an die Republik Österreich wegen nicht Verabschiedung bzw. Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/17/EG der Kommission vom 8. Februar 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen in innerstaatliches Recht (36818/EU XXIII.GP)

COM: K (2008) 1510
14.05.2008
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Mit Gründen versehene Stellungnahme gemäß Artikel 226 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gerichtet an die Republik Österreich wegen nicht Verabschiedung bzw. Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/17/EG der Kommission vom 8. Februar 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen in innerstaatliches Recht

Eingelangt am 14.05.2008, Bundeskanzleramt (BKA-VV.07/0208/0001-V/7/2008)