Mit Gründen versehene Stellungnahme gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gerichtet an die Republik Österreich wegen Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates in innerstaatliches Recht (28659/EU XXIV.GP)

COM: D (10) 3744
25.03.2010
deutsch

EU-V: Empfehlungen und Stellungnahmen

Mit Gründen versehene Stellungnahme gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gerichtet an die Republik Österreich wegen Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates in innerstaatliches Recht

Eingelangt am 25.03.2010, Bundeskanzleramt (BKA-VV.09/0431/0001-V/7/2010)

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Dok.Nr.
Betreff
COM: K (2010) 1475