EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EG-Andorra zur Liste der zollrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 12b Absatz 1 des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Fürstentum Andorra andererseits einnehmen wird
Eingelangt am 10.05.2011, Bundesministerium für Finanzen
- RAT: 9562/11
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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06.05.2011 | 51075/EU XXIV.GP |
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englisch | VOR 2012 |
06.05.2011 | 51082/EU XXIV.GP |
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englisch | VOR 2012 |
10.05.2011 | 51259/EU XXIV.GP |
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deutsch | VOR 2012 |
Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens. |
Link |
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2011/0074 NLE |
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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RAT: 9020/11 | Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EG-Andorra zur Liste der zollrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 12b Absatz 1 des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Fürstentum Andorra andererseits einnehmen wird (50148/EU XXIV.GP) |
Code | Sachgebiet |
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UD 112 | Zollunion |
AND 3 | Andorra |
AELE 21 | Europäische Freihandelsassoziation |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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23.05.2011 | RAT: 10216/11 | EUB
EU-Vorlage Berichte u. Beratungsergebnisse |
Annahme eines Beschlusses des Rates über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EG-Andorra zur Liste der zollrechtlichen Sicherheitsbestimmungen gemäß Artikel 12b Absatz 1 des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und dem Fürstentum Andorra andererseits einnehmen wird (52176/EU XXIV.GP) |