Rs C-60/12; Tschechisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung des Artikels 1 lit. a sublit. iii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates im Hinblick darauf, ob die Anrufbarkeit eines UVS (und das einschlägige Verfahren) ausreicht, um für eine österreichische Strafverfügung gemäß VStG die Anwendung des Rahmenbeschlusses zu begründen
(75972/EU XXIV.GP)
EGH: RS C-60/12 LIMITE 08.03.2012 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-60/12; Tschechisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung des Artikels 1 lit. a sublit. iii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates im Hinblick darauf, ob die Anrufbarkeit eines UVS (und das einschlägige Verfahren) ausreicht, um für eine österreichische Strafverfügung gemäß VStG die Anwendung des Rahmenbeschlusses zu begründen
Erstellt am 08.03.2012
Eingelangt am 15.03.2012, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-60/12/0001-V/7/2012)
EGH: RS C-60/12
Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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