Entwurf eines Beschlusses der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Ernennung eines Richters beim Gericht (90539/EU XXIV.GP)

RAT: 13433/12 LIMITE
06.09.2012
deutsch (Orginalsprache französisch)

EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument

Entwurf eines Beschlusses der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Ernennung eines Richters beim Gericht

Gruppe: Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) - 2. Teil

betrifft Sitzung am 19.09.2012

Erstellt am 06.09.2012 von: Juristischer Dienst - Institutionelle Fragen/Haushalt/Statut

Eingelangt am 07.09.2012, U32 Übermittlung

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
18.09.2012 91474/EU XXIV.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument

Korrigendum zum Entwurf eines Beschlusses der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Ernennung eines Richters beim Gericht

Eingelangt am 19.09.2012, U32 Übermittlung

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
06.08.2012 RAT: 13086/12 EUST
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses (89618/EU XXIV.GP)
06.09.2012 RAT: 13432/12 EUST
Entwurf eines Beschlusses der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof (90540/EU XXIV.GP)
07.09.2012 RAT: 13088/12 EUST
BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 17.9.2012 (90546/EU XXIV.GP)
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Code Sachgebiet
JUR 470 Rechtsfragen
INST 504 Institutionelle Fragen
COUR 56 Gerichtshof
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