Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (92060/EU XXIV.GP)

COM: COM(2012) 546 PUBLIC
24.09.2012
deutsch

EU-V: Beschlüsse

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien

Erstellt am 24.09.2012

Eingelangt am 24.09.2012, Europäische Kommission - Österr. Parlament

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Interinstitutionelle Zahl
Link
2012/0258 NLE
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
01.10.2012 RAT: 14281/12 EUST
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (92922/EU XXIV.GP)
08.10.2013 RAT: 14581/13 EUST
Vorschlag für einen Beschluss des Rates betreffend den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren - Annahme (128192/EU XXIV.GP)
22.11.2012 RAT: 16639/12 EUST
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien – Ersuchen des Rates um Zustimmung des Europäischen Parlaments GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist: 3. Dezember 2012 (99446/EU XXIV.GP)
Dok.Nr.
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