EU-V: Beschlüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des im Rat für TRIPS und dem Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Antrags der zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählenden WTO-Mitglieder auf eine Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf bestimmte Verpflichtungen auf dem Gebiet der Arzneimittel und auf eine Befreiung von Verpflichtungen nach Artikel 70 Absätze 8 und 9 des besagten Übereinkommens
Erstellt am 10.09.2015
Eingelangt am 10.09.2015, Europäische Kommission - Österr. Parlament
- COM: COM(2015) 426 final PDF
Linkart | Link |
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COM
Kommission |
KOM(2010) 128 |
COM
Kommission |
SWD(2013) 456 |
INT
Interinstitutionelle Zahl |
2015/0190 (NLE) |
Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens. |
Link |
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2015/0190 NLE |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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10.09.2015 | RAT: 11890/15 | EUST
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument |
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des im Rat für TRIPS und dem Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Antrags der zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählenden WTO-Mitglieder auf eine Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf bestimmte Verpflichtungen auf dem Gebiet der Arzneimittel und auf eine Befreiung von Verpflichtungen nach Artikel 70 Absätze 8 und 9 des besagten Übereinkommens (75948/EU XXV.GP) |