Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("Geändertes Übereinkommen von 1958") (81716/EU XXV.GP)

COM: COM(2015) 535 PUBLIC
27.10.2015
deutsch

EU-V: Beschlüsse

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("Geändertes Übereinkommen von 1958")

Erstellt am 27.10.2015

Eingelangt am 27.10.2015, Europäische Kommission - Österr. Parlament

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
27.10.2015 81717/EU XXV.GP
deutsch PUBLIC

EU-Vorlage Berichte u. Beratungsergebnisse

Anhang des Beschlusses des Rates zur Annahme, im Namen der Europäischen Union, der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("Geändertes Übereinkommen von 1958")

Eingelangt am 27.10.2015, Europäische Kommission - Österr. Parlament

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Interinstitutionelle Zahl
Link
2015/0249 NLE
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
28.10.2015 RAT: 13501/15 EUST
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (81810/EU XXV.GP)
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