Rs C-108/16 (PPU); Art. 4a Abs. 1 lit. a des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI); Auslegung der Bestimmungen über die rechtzeitige Verständigung vom Termin und Ort der Verhandlung bei Übergabe der Ladung an einen Mitbewohner; Vorlage und Anwendung des Eilverfahrens in deutscher Sprache (98700/EU XXV.GP)

EGH: RS C-108/16 LIMITE
05.04.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-108/16 (PPU); Art. 4a Abs. 1 lit. a des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI); Auslegung der Bestimmungen über die rechtzeitige Verständigung vom Termin und Ort der Verhandlung bei Übergabe der Ladung an einen Mitbewohner; Vorlage und Anwendung des Eilverfahrens in deutscher Sprache

Erstellt am 05.04.2016

Eingelangt am 05.04.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-108/16/0003-V/7/2016)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
15.03.2016 97045/EU XXV.GP
mehrsprachig LIMITE

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Rs C-108/16 (PPU); Art. 4a Abs. 1 lit. a des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI); Auslegung der Bestimmungen über die rechtzeitige Verständigung vom Termin und Ort der Verhandlung bei Übergabe der Ladung an einen Mitbewohner; Vorlage und Anwendung des Eilverfahrens

Eingelangt am 15.03.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-108/16/0002-V/7/2016)