Rs C-171/16; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1 und 3 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren; Auslegung des Begriffs "neues Strafverfahren"; Einleitung eines Verfahrens zur Berücksichtigung früherer Urteile nur durch einen Mitgliedstaat; Zulässigkeit der Änderung der Vollstreckung einer früheren Strafe bei Konsumation, Einrechnung oder Anordnung der gesonderten Verbüßung einer anderen Strafe; Vorlage (102595/EU XXV.GP)

EGH: RS C-171/16 LIMITE
03.05.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-171/16; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 1 und 3 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren; Auslegung des Begriffs "neues Strafverfahren"; Einleitung eines Verfahrens zur Berücksichtigung früherer Urteile nur durch einen Mitgliedstaat; Zulässigkeit der Änderung der Vollstreckung einer früheren Strafe bei Konsumation, Einrechnung oder Anordnung der gesonderten Verbüßung einer anderen Strafe; Vorlage

Erstellt am 03.05.2016

Eingelangt am 09.05.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-171/16/0001-V/7/2016)