Rs C-114/16; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer: Können die Bestimmungen der Art. 167, 168, 178 und 179 der Mehrwertsteuerrichtlinie so ausgelegt werden, dass die Steuerbehörde verpflichtet ist, bei einer Steuerprüfung das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug anzuerkennen, wenn in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen die Vorsteuer nicht aufgeführt ist, aber den Vorschriften der Mehrwertsteuerrichtlinie entsprechende Rechnungen zur Verfügung stünden und der Steuerpflichtige bei der Steuerprüfung die Anerkennung des Rechts auf Vorsteuerabzug beantragt?; Vorlage sowie Streichungsbeschluss (102777/EU XXV.GP)

EGH: RS C-114/16 LIMITE
04.05.2016
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-114/16; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer: Können die Bestimmungen der Art. 167, 168, 178 und 179 der Mehrwertsteuerrichtlinie so ausgelegt werden, dass die Steuerbehörde verpflichtet ist, bei einer Steuerprüfung das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug anzuerkennen, wenn in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen die Vorsteuer nicht aufgeführt ist, aber den Vorschriften der Mehrwertsteuerrichtlinie entsprechende Rechnungen zur Verfügung stünden und der Steuerpflichtige bei der Steuerprüfung die Anerkennung des Rechts auf Vorsteuerabzug beantragt?; Vorlage sowie Streichungsbeschluss

Erstellt am 04.05.2016

Eingelangt am 10.05.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-114/16/0001-V/7/2016)