EU-V: Europ. Gerichtshof
Verb. Rs C-196/16 und 197/16, italienisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 191 AEUV und Art. 2 der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-RL); Zulässigkeit der Prüfung der Erforderlichkeit einer UVP nach Errichtung einer Anlage, deren Genehmigung widerrufen wurde, weil die nationale Rechtsgrundlage in unionsrechtswidriger Weise keine UVP vorsah; Vorlage
Erstellt am 24.05.2016
Eingelangt am 27.05.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-196/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-196/16
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-197/16 |