Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Einführung vorläufiger Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden nach Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland nach Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 – Annahme
(106338/EU XXV.GP)
RAT: 5665/16 PUBLIC 31.05.2016 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Einführung vorläufiger Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden nach Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland nach Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 – Annahme
Draft Council Decision establishing provisional measures in the area of international protection for the benefit of Sweden in accordance with Article 9 of Decision (EU) 2015/1523 and Article 9 of Decision (EU) 2015/1601 establishing provisional measures in the area of international protection for the benefit of Italy and Greece - Adoption
Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Einführung vorläufiger Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden nach Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland nach Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 – Annahme
Draft Council Decision establishing provisional measures in the area of international protection for the benefit of Sweden in accordance with Article 9 of Decision (EU) 2015/1523 and Article 9 of Decision (EU) 2015/1601 establishing provisional measures in the area of international protection for the benefit of Italy and Greece - Adoption
Eingelangt am 13.06.2016, U32 Übermittlung
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Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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