EU-V: EFTA-Gerichtshof
Rs E-4/16; EFTA-Überwachungsbehörde gegen Norwegen, Art. 3 EWR-Abkommen; fehlende Umsetzung des EFTA-Urteils E-13/13 (Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung)
Erstellt am 01.03.2016
Eingelangt am 16.06.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VV.E-4/16/0001-V/77/2016)
- EGH: RS E-4/16
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS E-13/13 | Rs E-13/13; Vertragsverletzungsverfahren, EFTA Behörde gegen Norwegen wegen mangelnder Umsetzung (insbesondere in Hinblick auf ratione personae) der Richtlinie 205/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (126315/EU XXIV.GP) |