EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-325/16; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der spanischen Rs C-293/16 (Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2008/69/EG zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Clofentezin, Dicamba, Difenoconazol, Diflubenzuron, Imazaquin, Lenacil, Oxadiazon, Picloram und Pyriproxyfen betreffend die Zulässigkeit der Verlängerung einer Frist, in der eine Neubewertung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten, durchzuführen war); Vorlage mit Aussetzung
Erstellt am 12.07.2016
Eingelangt am 14.07.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-325/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-325/16
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-293/16 | Rs C-293/16; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2008/69/EG zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Clofentezin, Dicamba, Difenoconazol, Diflubenzuron, Imazaquin, Lenacil, Oxadiazon, Picloram und Pyriproxyfen betreffend die Zulässigkeit der Verlängerung einer Frist, in der eine Neubewertung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten, durchzuführen war; Vorlage (110669/EU XXV.GP) |