Durchführungsbeschluss der Kommission vom 15.7.2016 über die Bedingungen der Zulassung eines spinosadhaltigen Biozidprodukts, mit denen das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates die Kommission befasst hat (Text von Bedeutung für den EWR) (112669/EU XXV.GP)

COM: C(2016) 4385 PUBLIC
01.07.2016
deutsch

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 15.7.2016 über die Bedingungen der Zulassung eines spinosadhaltigen Biozidprodukts, mit denen das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates die Kommission befasst hat (Text von Bedeutung für den EWR)

Erstellt am 01.07.2016

Eingelangt am 25.07.2016, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

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