Rs C-370/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 1 Satz 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. C 310 vom 16. Dezember 2004, Seite 261); Erforderlichkeit der vorherigen Ermächtigung, wenn im Vollstreckungsverfahren der Pfändung bei Dritten die gepfändeten Beträge bereits von der EU-Stelle an die nationalen Zahlstellen überwiesen wurden; Vorlage (113338/EU XXV.GP)

EGH: RS C-370/16 LIMITE
04.08.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-370/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 1 Satz 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. C 310 vom 16. Dezember 2004, Seite 261); Erforderlichkeit der vorherigen Ermächtigung, wenn im Vollstreckungsverfahren der Pfändung bei Dritten die gepfändeten Beträge bereits von der EU-Stelle an die nationalen Zahlstellen überwiesen wurden; Vorlage

Erstellt am 04.08.2016

Eingelangt am 05.08.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-370/16/0001-V/7/2016)