EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-331/16 und C-366/16; belgisches bzw. niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 27 Abs. 2 der Unionsbürger-RL 2004/38/EG: Zulässigkeit der Unerwünschterklärung eines Unionsbürgers bzw. der Ablehnung eines Antrags auf Aufenthaltsgewährung eines drittstaatsangehörigen Angehörigen eines Unionsbürgers, der nach Art. 1 (F) Buchst. a und b der GFK (Begehung eines Verbrechens gegen Frieden oder die Menschlichkeit, eines Kriegsverbrechens bzw. eines schweren nichtpolitischen Verbrechens) von dieser ausgeschlossen ist; Vorlagen
Erstellt am 10.08.2016
Eingelangt am 12.08.2016, Bundeskanzleramt (BKA.VA.C-331/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-331/16
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-366/16 |