Rs C-395/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Vorliegen einer schutzausschließenden technischen Bedingtheit; Beurteilung, ob die Gestaltungsmerkmale eines Produkts allein aus Erwägungen der Funktionalität gewählt wurden; Vorlage (113558/EU XXV.GP)

EGH: RS C-395/16 LIMITE
16.08.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-395/16; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Vorliegen einer schutzausschließenden technischen Bedingtheit; Beurteilung, ob die Gestaltungsmerkmale eines Produkts allein aus Erwägungen der Funktionalität gewählt wurden; Vorlage

Erstellt am 16.08.2016

Eingelangt am 18.08.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-395/16/0001-V/7/2016)

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