Rs C-310/16; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen mit Teilrücknahme; Art. 325 Abs. 1 AEUV; Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 lit. b SFI-Übereinkommen iVm Art. 2 Abs. 1 lit. b des Beschlusses 2007/436/EG; Art. 47 Abs. 1 und 2 GRC; Möglichkeit der Verwertung von durch eine Überwachung der Telekommunikation erlangten Beweisen in einem Strafverfahren wegen Mehrwertsteuerbetrugs, wenn die Überwachung von einem unzuständigen Gericht angeordnet wurde; Vorlage (113559/EU XXV.GP)

EGH: RS C-310/16 LIMITE
16.08.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-310/16; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen mit Teilrücknahme; Art. 325 Abs. 1 AEUV; Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 lit. b SFI-Übereinkommen iVm Art. 2 Abs. 1 lit. b des Beschlusses 2007/436/EG; Art. 47 Abs. 1 und 2 GRC; Möglichkeit der Verwertung von durch eine Überwachung der Telekommunikation erlangten Beweisen in einem Strafverfahren wegen Mehrwertsteuerbetrugs, wenn die Überwachung von einem unzuständigen Gericht angeordnet wurde; Vorlage

Erstellt am 16.08.2016

Eingelangt am 18.08.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-310/16/0001-V/7/2016)