Rs C-470/16; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung (des Art. 11) der RL 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten: Frage, für welche Verfahren(steile) die Anforderung eines „nicht übermäßig teuren“ Verfahrens gemäß Art. 11 Abs. 4 RL 2011/92/EU gilt; Frage, ob Ausnahmen davon zulässig sind; Frage, ob nationales Gericht im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven gerichtlichen Rechtschutzes in bestimmten Verfahren nationales Recht im Einklang mit Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention (Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung, Zugang zu Gericht) auszulegen hat; Vorlage (116901/EU XXV.GP)

EGH: RS C-470/16 LIMITE
27.09.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-470/16; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung (des Art. 11) der RL 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten: Frage, für welche Verfahren(steile) die Anforderung eines „nicht übermäßig teuren“ Verfahrens gemäß Art. 11 Abs. 4 RL 2011/92/EU gilt; Frage, ob Ausnahmen davon zulässig sind; Frage, ob nationales Gericht im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven gerichtlichen Rechtschutzes in bestimmten Verfahren nationales Recht im Einklang mit Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention (Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung, Zugang zu Gericht) auszulegen hat; Vorlage

Erstellt am 27.09.2016

Eingelangt am 29.09.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-470/16/0001-V/7/2016)