Rs C-45/17; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 63, 64 und 65 AEUV iZm der Verordnung (EG) Nr. 883/2004; Unterwerfung einer Person, die einem System der sozialen Sicherheit eines Drittstaats angeschlossen ist, unter die Abgaben auf Einkünfte aus Kapital gemäß den französischen Rechtsvorschriften; Frage der Beschränkung von Kapitalbewegungen aus oder nach dritten Ländern und mögliche Rechtfertigung; Vorlage (135545/EU XXV.GP)

EGH: RS C-45/17 LIMITE
01.03.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-45/17; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 63, 64 und 65 AEUV iZm der Verordnung (EG) Nr. 883/2004; Unterwerfung einer Person, die einem System der sozialen Sicherheit eines Drittstaats angeschlossen ist, unter die Abgaben auf Einkünfte aus Kapital gemäß den französischen Rechtsvorschriften; Frage der Beschränkung von Kapitalbewegungen aus oder nach dritten Ländern und mögliche Rechtfertigung; Vorlage

Erstellt am 01.03.2017

Eingelangt am 06.03.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-45/17/0001-V/7/2017)