Rs C-69/17; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der rumänischen Rs C-101/16 (Umsatzsteuer; RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die vorgelagerte Person, die die Rechnung ausgestellt hat, auf der Kosten und Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, von der Steuerverwaltung zum inaktiven Steuerpflichtigen erklärt worden ist?); Vorlage mit Aussetzung (136569/EU XXV.GP)

EGH: RS C-69/17 LIMITE
13.03.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-69/17; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der rumänischen Rs C-101/16 (Umsatzsteuer; RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die vorgelagerte Person, die die Rechnung ausgestellt hat, auf der Kosten und Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, von der Steuerverwaltung zum inaktiven Steuerpflichtigen erklärt worden ist?); Vorlage mit Aussetzung

Erstellt am 13.03.2017

Eingelangt am 14.03.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-69/17/0001-V/7/2017)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
22.11.2017 2398/EU XXVI.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

Rs C-69/17; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; ursprüngliche Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der rumänischen Rs C-101/16 (Umsatzsteuer; RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die vorgelagerte Person, die die Rechnung ausgestellt hat, auf der Kosten und Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, von der Steuerverwaltung zum inaktiven Steuerpflichtigen erklärt worden ist?); Fortsetzung des Verfahrens

Eingelangt am 23.11.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-69/17/0002-V/7/2017)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-101/16 Rs C-101/16; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die vorgelagerte Person, die die Rechnung ausgestellt hat, auf der Kosten und Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, von der Steuerverwaltung zum inaktiven Steuerpflichtigen erklärt worden ist?; Vorlage (97802/EU XXV.GP)