Rs C-21/17; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens; Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“); fehlende Belehrung des Empfängers über die Möglichkeit der Verweigerung der Annahme des zuzustellenden Schriftstücks; Berechtigung zur Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls; Vorlage (144498/EU XXV.GP)

EGH: RS C-21/17 LIMITE
18.05.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-21/17; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens; Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“); fehlende Belehrung des Empfängers über die Möglichkeit der Verweigerung der Annahme des zuzustellenden Schriftstücks; Berechtigung zur Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls; Vorlage

Erstellt am 18.05.2017

Eingelangt am 23.05.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-21/17/0001-V/7/2017)