Rs C-219/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 263 Abs. 1, 2 und 5 iVm Art. 256 Abs. 1 AEUV; Zuständigkeit der EZB für den verfahrensabschließenden Beschluss und Nichtigkeit einiger Verfahrensmaßnahmen der Banca d’Italia; Geltendmachung in einem Verfahren zur Umsetzung eines Urteils des Consiglio di Stato; Zuständigkeit der Unionsgerichte oder der nationalen Gerichte; Vorlage (146045/EU XXV.GP)

EGH: RS C-219/17 LIMITE
01.06.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-219/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 263 Abs. 1, 2 und 5 iVm Art. 256 Abs. 1 AEUV; Zuständigkeit der EZB für den verfahrensabschließenden Beschluss und Nichtigkeit einiger Verfahrensmaßnahmen der Banca d’Italia; Geltendmachung in einem Verfahren zur Umsetzung eines Urteils des Consiglio di Stato; Zuständigkeit der Unionsgerichte oder der nationalen Gerichte; Vorlage

Erstellt am 01.06.2017

Eingelangt am 06.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-219/17/0001-V/7/2017)