Rs C-234/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Art. 4 Abs. 3 EUV, Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ; Grundsatz der Äquivalenz und Effektivität; Verpflichtung zur Überprüfung einer rechtskräftigen Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich behaupteter Verletzung von Unionsrecht, obwohl das nationale Recht eine solche Überprüfung nur hinsichtlich behaupteter Verletzung der EMRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle vorsieht; Vorlage (146913/EU XXV.GP)

EGH: RS C-234/17 LIMITE
09.06.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-234/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Art. 4 Abs. 3 EUV, Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ; Grundsatz der Äquivalenz und Effektivität; Verpflichtung zur Überprüfung einer rechtskräftigen Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich behaupteter Verletzung von Unionsrecht, obwohl das nationale Recht eine solche Überprüfung nur hinsichtlich behaupteter Verletzung der EMRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle vorsieht; Vorlage

Erstellt am 09.06.2017

Eingelangt am 12.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-234/17/0001-V/7/2017)