EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-234/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Art. 4 Abs. 3 EUV, Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ; Grundsatz der Äquivalenz und Effektivität; Verpflichtung zur Überprüfung einer rechtskräftigen Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich behaupteter Verletzung von Unionsrecht, obwohl das nationale Recht eine solche Überprüfung nur hinsichtlich behaupteter Verletzung der EMRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle vorsieht; Vorlage
Erstellt am 09.06.2017
Eingelangt am 12.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-234/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-234/17