Rs C-67/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 1 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung); Zuständigkeit für einen Rechtsstreit über die Aufteilung einer beweglichen Sache im Scheidungsverfahren; Vorlage mit Beschluss des Gerichtshofs (Art. 99 der VerfO) (148037/EU XXV.GP)

EGH: RS C-67/17 LIMITE
14.06.2017
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-67/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 1 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung); Zuständigkeit für einen Rechtsstreit über die Aufteilung einer beweglichen Sache im Scheidungsverfahren; Vorlage mit Beschluss des Gerichtshofs (Art. 99 der VerfO)

Erstellt am 14.06.2017

Eingelangt am 20.06.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-67/17/0001-V/7/2017)