EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-329/17; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (VwGH); Anhang II Z 1 lit. d der UVP-RL 2011/92/EU; Auslegung des Begriffs der Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart: Erfassung von Trassenaufhieben zum Zwecke der Errichtung und für die Dauer des rechtmäßigen Bestandes einer energiewirtschaftlichen Leitungsanlage; Überspannung des Waldbodens mit Leitungen ohne Inanspruchnahme des Waldbodens für andere Zwecke als solche der Waldkultur; Vorlage
Erstellt am 04.07.2017
Eingelangt am 06.07.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-329/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-329/17