EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-370/17; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung bis nach der Urteilsverkündung in der belgischen Rs C-359/16; Aufrechterhaltung der Wirkung einer E 101-Bescheinigung, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12a Z 1a der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ausgestellt wurde, wenn die Bescheinigung nach der rechtskräftigen Feststellung eines Gerichts betrügerisch oder rechtsmissbräuchlich erlangt wurde; Vorlage mit Aussetzung
Erstellt am 19.07.2017
Eingelangt am 20.07.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-370/17/0001-V/7/2017)
- EGH: RS C-370/17
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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22.02.2018 | 12553/EU XXVI.GP |
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mehrsprachig | LIMITE |
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: C-37/18 | |
EGH: RS C-359/16 | Rs C-359/16; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Zuständigkeit zur Nichtigerklärung oder außer-Acht-lassen einer E-101-Bescheinigung, die gemäß (dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen) Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ausgestellt wurde, wenn Bescheinigung nach Feststellungen eines Gerichts betrügerisch erwirkt oder geltend gemacht wurde; Vorlage (112876/EU XXV.GP) |