DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Polen, ein Abkommen mit der Ukraine in Bezug auf die Instandhaltung von Straßenbrücken an der polnisch-ukrainischen Grenze abzuschließen, das von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Bestimmungen enthält
(152049/EU XXV.GP)
RAT: 11285/17 PUBLIC 28.07.2017 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Polen, ein Abkommen mit der Ukraine in Bezug auf die Instandhaltung von Straßenbrücken an der polnisch-ukrainischen Grenze abzuschließen, das von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Bestimmungen enthält
COUNCIL IMPLEMENTING DECISION authorising the Republic of Poland to conclude with the Republic of Ukraine an agreement that includes provisions derogating from point (d) of Article 2(1) and Article 5 of Directive 2006/112/EC on the common system of value added tax, as regards the maintenance of road bridges on the Poland-Ukraine border
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Polen, ein Abkommen mit der Ukraine in Bezug auf die Instandhaltung von Straßenbrücken an der polnisch-ukrainischen Grenze abzuschließen, das von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Bestimmungen enthält
Erstellt am 12.09.2017 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
COUNCIL IMPLEMENTING DECISION authorising the Republic of Poland to conclude with Ukraine an agreement that includes provisions derogating from point (d) of Article 2(1) and Article 5 of Directive 2006/112/EC on the common system of value added tax, as regards the maintenance of road bridges on the Poland-Ukraine border
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Eingelangt am 12.09.2017, U32 Übermittlung
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Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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