Rs C-338/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 151 und 153 AEUV, der Art. 3, 4, 11 und 12 der Richtlinie 2008/94 sowie des Art. 20 GRC betreffend die Vereinbarkeit einer nationalen Frist, nach der Personen vom Schutz nicht erfüllter arbeitsbezogener Ansprüche ausgeschlossen sind, wenn das Arbeitsverhältnis über drei Monate vor der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde; Vorlage (152191/EU XXV.GP)

EGH: RS C-338/17 LIMITE
25.07.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-338/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 151 und 153 AEUV, der Art. 3, 4, 11 und 12 der Richtlinie 2008/94 sowie des Art. 20 GRC betreffend die Vereinbarkeit einer nationalen Frist, nach der Personen vom Schutz nicht erfüllter arbeitsbezogener Ansprüche ausgeschlossen sind, wenn das Arbeitsverhältnis über drei Monate vor der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde; Vorlage

Erstellt am 25.07.2017

Eingelangt am 01.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-338/17/0001-V/7/2017)