Rs C-478/17; rumänisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung); Zulässigkeit der Verweisung durch ein Gericht zweiter Instanz an ein Gericht erster Instanz eines anderen Mitgliedstaates, das den Fall besser beurteilen kann, in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Vorlage (154382/EU XXV.GP)

EGH: RS C-478/17 LIMITE
13.09.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-478/17; rumänisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung); Zulässigkeit der Verweisung durch ein Gericht zweiter Instanz an ein Gericht erster Instanz eines anderen Mitgliedstaates, das den Fall besser beurteilen kann, in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Vorlage

Erstellt am 13.09.2017

Eingelangt am 15.09.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-478/17/0003-V/7/2017)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
21.08.2017 152653/EU XXV.GP
mehrsprachig LIMITE

EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

Rs C-478/17; rumänisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung); Zulässigkeit der Verweisung durch ein Gericht zweiter Instanz an ein Gericht erster Instanz eines anderen Mitgliedstaates, das den Fall besser beurteilen kann, in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens

Eingelangt am 22.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-478/17/0001-V/7/2017)

30.08.2017 152956/EU XXV.GP
deutsch LIMITE

EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

Rs C-478/17; rumänisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung); Zulässigkeit der Verweisung durch ein Gericht zweiter Instanz an ein Gericht erster Instanz eines anderen Mitgliedstaates, das den Fall besser beurteilen kann, in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Ablehnung des Antrags auf Anwendung des Eilverfahrens, Anonymisierung stattgegeben

Eingelangt am 30.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-487/17/0001-V/7/2017)