EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-478/17; rumänisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung); Zulässigkeit der Verweisung durch ein Gericht zweiter Instanz an ein Gericht erster Instanz eines anderen Mitgliedstaates, das den Fall besser beurteilen kann, in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Vorlage
Erstellt am 13.09.2017
Eingelangt am 15.09.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-478/17/0003-V/7/2017)
Datum
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EU-Datenbanknr.
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Dokument der EU-Vorlage
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Sprache
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Einstufung
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21.08.2017
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152653/EU XXV.GP
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mehrsprachig
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LIMITE
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EU-Vorlage Europ. GerichtshofRs C-478/17; rumänisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung); Zulässigkeit der Verweisung durch ein Gericht zweiter Instanz an ein Gericht erster Instanz eines anderen Mitgliedstaates, das den Fall besser beurteilen kann, in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens Eingelangt am 22.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-478/17/0001-V/7/2017)
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30.08.2017
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152956/EU XXV.GP
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deutsch
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LIMITE
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EU-Vorlage Europ. GerichtshofRs C-478/17; rumänisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung von Art. 15 der Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung); Zulässigkeit der Verweisung durch ein Gericht zweiter Instanz an ein Gericht erster Instanz eines anderen Mitgliedstaates, das den Fall besser beurteilen kann, in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung; Ablehnung des Antrags auf Anwendung des Eilverfahrens, Anonymisierung stattgegeben Eingelangt am 30.08.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-487/17/0001-V/7/2017)
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